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Gut informiert ins Ausland

15.08.2014 | FAHRSCHUL-WISSEN

Bild Presseartikel

Fernreisen mit dem Auto sollten gründlich vorbereitet werden

Von A wie Autobahnmaut bis Z wie verkehrsbeschränkte Zonen: In vielen Reiseländern gelten andere Regeln und Gesetze als bei uns. Wer sie nicht kennt, muss mit etwas Pech tief in die Tasche greifen. Daher ist ratsam, sich vor Reiseantritt gut über die Bestimmungen am Zielort und in den bei der Hin- und Rückreise durchquerten Ländern zu informieren.

„Gerade beim Thema Geschwindigkeitsbegrenzungen sollten Sie aufpassen“, rät Guido Grotjohann & Henrik Seidel von der Fahrschule Grotjohann GbR. Nicht immer sind Tempolimits ausgeschildert, sondern es gelten oft generelle Höchstgeschwindigkeiten, die auch noch nach Witterungsverhältnissen und Tageszeit variieren können. In Frankreich gibt es außerdem eine Sonderregelung für Fahranfänger.“Zu schnelles Fahren wird im Ausland häufig mit empfindlichen Bußgeldern geahndet."

Außerdem haben viele Länder Regelungen, die wir in Deutschland nicht kennen – wie die ganztägige Lichtpflicht. Diese gilt nicht nur in Skandinavien, sondern inzwischen auch in mehreren osteuropäischen Staaten sowie Italien. In Italien gibt es zudem spezielle verkehrsberuhigte Zonen, in die man nur mit einer Sonderberechtigung einfahren darf.

„Die wichtigsten Punkte finden Sie normalerweise in guten aktuellen Reiseführern aufgelistet. Wer ganz sicher gehen will, sollte sich an die jeweiligen Konsulate oder Verkehrsvereine wenden“, empfiehlt Fahrlehrer Guido Grotjohann & Henrik Seidel.

Damit der Urlaub nicht teurer wird als geplant, hat der Fahrschulinhaber noch weitere Tipps auf Lager: „Bei Reisen in Nicht-EU-Länder sollten Sie einen D-Aufkleber am Fahrzeug anbringen. Hier reicht die Kennzeichnung auf dem EU-Nummernschild meist nicht aus. Stellen Sie außerdem dringend sicher, dass Ihre Kfz-Versicherung auch Auslandsreisen abdeckt und schließen Sie ansonsten eine spezielle Reiseversicherung ab. Achten Sie auch auf die richtige Ausstattung. Zum Beispiel ist es in vielen Ländern Pflicht, eine Warnweste mitzuführen.“

Spezielle Fragen zu Ihrem Urlaubsland beantwortet Guido Grotjohann & Henrik Seidel auch gern unter der Durchwahl 0571 / 9725568 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Grotjohann GbR, Königstraße 51, 32427 Minden.

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